Hausordnung

Sehr geehrte LehrerInnen bzw. Begleitpersonen!

Wir ersuchen Sie Nachstehendes Ihren SchülernInnen/Kindern mitzuteilen:

1) Schulklassen/Kindergruppen haben grundsätzlich in geschlossenen Gruppen, geführt von Begleitpersonen/LehrerInnen, unseren Zoo zu besichtigen. Das selbständige Herumgehen der Schüler ist nicht gestattet, da es immer wieder zu Zuwiderhandlungen von Punkt 2 bis 8 gekommen ist!!!

2)  Das Beschmieren und die Verunreinigung der Wände ist verboten!! Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot können die Verantwortlichen zur Wiedergutmachung des Schadens finanziell herangezogen werden!

3) Der Lift ist kein Spielzeug! Schülern ist das Alleinefahren verboten! Wer körperlich dazu in der Lage ist, wird überhaupt gebeten, die Stiegenaufgänge zu benutzen. Sie/er tut damit der eigenen Gesundheit und der Umwelt (Stromverbrauch!) etwas Gutes.

4) Nicht an die Scheiben klopfen, diese auch nicht berühren, kein Blitzlicht verwenden und keinen unnötigen Lärm verursachen, da dies andere Besucher aber vor allem die Tiere stört!

5) Anfallender Mist ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu deponieren!

6) Im Tropenhaus und im Krokipark ist das Berühren und Füttern der Tiere verboten. Bitte bleiben Sie auf den Wegen, betreten Sie nicht die Anlagen.

7) Auf den Stiegen sitzen ist laut behördlicher Auflage verboten (Fluchtwegversperrung!).

Schulklassen und Gruppen dürfen nur geschlossen und unter Beaufsichtigung der für sie verantwortlichen Person(en) die Terrasse im 09. Stock besuchen.

Das Hinunterwerfen von Gegenständen oder Hinunterspucken ist strengstens verboten. Ein Verstoß dagegen wird mit einer polizeilichen Anzeige und Hausverweis geahndet! Es wird darauf hingewiesen, dass nichts auf der Brüstung abgestellt werden darf.

Das Hinunterwerfen von Gegenständen oder Hinunterspucken ist strengstens verboten. Ein Verstoß dagegen wird mit einer polizeilichen Anzeige und Hausverweis geahndet!

Schwere Verstöße gegen diese Hausordnung können die Ausweisung aus dem Haus zur Folge haben. Die Aufsichtsperson(en) haften für ihre SchülerInnen oder GruppenteilnehmerInnen. Das Haus des Meeres haftet nicht für Folgeschäden, die sich aus dem Zuwiderhandeln ergeben!

Durch einschlägige Ereignisse in der Vergangenheit sind wir leider zu solchen Maßnahmen gezwungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 
 
 
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