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Geschichte
2021

Ein Wohnzimmer pro Gast?

Die durchschnittliche Fläche unserer Wohnzimmer in Österreich dürfte um die 20 m² liegen. Im Tagesschnitt halten sich bestimmt mehr als nur eine Person dort auf. 

Unsere Politik hat jedoch verfügt, dass in kulturellen Einrichtungen jede Einzelperson 20 m² Platz benötigt um gegen Corona entsprechend geschützt zu sein. Natürlich nur mit einer   FFP 2 Maske! Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein 3-jähriges Kind oder eine 75-jährige Frau handelt.

Für unser HAUS DES MEERES, dass seit Ende Februar 2020 alle nur denkbaren Hygienemaßnahmen gesetzt hat, eine auf die Dauer unhaltbare Situation! Trotzdem haben wir uns entschlossen, am Tag der „Freigabe“ den Zoobetrieb erneut zu starten. Damit wollten wir nicht nur den Jahreskartenbesitzern Freude bereiten.

Obwohl wir – ohne Zubau – über rund 5.000 m² Gesamtfläche verfügen und vor dem Lockdown 600 Gästen gleichzeitig Einlass gewähren durften, wurde uns nun eine maximale Anzahl von 150 vorgegeben.

Anders als in der Vergangenheit zählen derzeit nur die unmittelbaren Tierbereiche, d.h. der Platz vor den Aquarien und Terrarien.

Daraus folgt, dass wir bei gleichbleibenden Kosten für Pflege, Futter, Energie, Wasser maximal ein Viertel der Einnahmen erzielen können. Das ist aber bei weitem zu wenig um den Betrieb dauerhaft aufrecht erhalten zu können!

Unsere Mindestforderung für den Moment wäre daher, aus dem „Wohnzimmer“ ein „Schlafzimmer“ zu machen und pro Gast „nurmehr“ 10 m² vorzuschreiben. Besser wäre es, wenn sich der Gesetzgeber mit einem Kabinett durchschnittlicher Größe begnügen würde.

Bei 20 m² müssen wir aktuell auch auf die beliebten Hai- und Krokifütterungen verzichten, es dürfen weder die Kois noch die Kangalbarben berührt werden und auch die Fütterungen der Kattas können nur hinter Glas erfolgen – durch unsere MitarbeiterInnen.

Wenn man bedenkt, welche Menschenmassen sich allein täglich in den Verkehrsmitteln bewegen – ohne jeglichen Abstand – werden die Behördenmaßnahmen im Kultur- und Sportbereich noch unverständlicher.

Alle Vorstöße in Richtung Änderung der 20 ² Regel verliefen bisher im Sand. Vielleicht aber liest ein Verantwortlicher diesen Beitrag in Ruhe und überdenkt die aktuelle Verordnung.

Apropos Verantwortliche! Wir warten immer noch auf die Entschädigungszahlungen für die Monate November, Dezember, Jänner und Februar – trotz wöchentlichen Zusagen auf rasche Erledigung.

Geht man so mit einer gemeinnützigen, privaten Institution um, die seit Jahren zu den Top Ten der Sehenswürdigkeiten Wiens zählt und bis zu Lockdown keinerlei Unterstützung der öffentlichen Hand benötigte?

Auf baldiges Umdenken!

Franz Six