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Geschichte
2021

Lockdown number four!

Unfassbar traurig aber wahr. Bereits zum vierten Mal wurde seitens der Regierung verfügt, dass wir unseren Zoo und dessen Nebeneinrichtungen zusperren müssen. Unser beliebtes „360° Ocean Sky“, unser SB Sharky mit den Kindergeburtstagen und unser Shop sind gemeinsam mit unserem Zoo voraussichtlich bis zum 12.12.21 gesperrt. Ob wir am 13.12.21 wieder aufsperren dürfen, hängt vom Ergebnis der Maßnahmen ab.

Schon seit dem 15.11.21 mussten wir Ungeimpften den Zutritt in unser Haus verwehren und diese Maßnahme soll auch über den 12.12.21 hinaus Gültigkeit behalten. Ein Enddatum dafür gibt es derzeit nicht.

Aufgrund der steil ansteigenden Infektionszahlen ab den Herbstferien deren Enddatum der 31.10.21 war, wurde diese Entwicklung auch von den zunehmenden Testungen beeinflusst. Jedenfalls mussten wir bereits ab diesem Zeitpunkt starke Rückgänge verzeichnen.

Bei allem Verständnis für die gesetzten Maßnahmen stellen wir uns nun die Frage, ob und wann die verhängende Behörde für einen Ausgleich sorgen wird, zumal wir von einem Tag zu anderen alle unsere Einnahmen verloren haben.

Während in den Medien Informationen kursieren, dass der Verein „Museums Quartier“ bereits eine Zusage über 5, 1 Mio. bekommen haben soll, während ähnliche Informationen die Museen und Galerien wie z.B. die Albertina zum Inhalt haben (wo bereits öffentlich Forderungen zum Einnahmenentfall gestellt wurden) kämpfen wir noch um zunächst zugesagte und im Jahre 2020 auch erteilte Zuwendungen. Für das heurige Jahr handelte es sich dabei um 1,6 Mio.

Die genannten Gründe für die negative Haltung sind ungeheuerlich!

Bekanntlich haben wir beginnend im Jahre 2007 eine Trennung der Aufgaben zwischen der Tierbetreuung, Erhaltungszucht und Forschung und den administrativen gewerblichen Tätigkeiten   durch die Gründung einer Betriebs GmbH vorgenommen. Der Zoo blieb zunächst im gemeinnützigen Verein und wurde ab 2013 in eine gemeinnützige GmbH eingebracht. Gleichzeitig wurde die „Gemeinnützige Privatstiftung“ gegründet und beide GmbHs übernommen.

Die eigenständige Zoo GmbH beauftragt seither die Betriebs GmbH mit Leistungen, die weder zum Zooalltag gehören, noch in Eigenregie erbracht werden konnten. Aufträge wie die Verwaltung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Reinigung der Ausstellungsbereiche sowie die Instandhaltung und der Bau neuer Anlagen wurden somit nicht an Dritte vergeben, sondern an die steuerzahlende Betriebs GmbH.

Damit wurde gewährleistet, dass sich das Zoo Team voll auf unsere Tiere konzentrieren konnte.

Die Kostenverrechnung für die allgemeinen Tätigkeiten durch die Betriebs GmbH für die Zoo GmbH findet in Form einer monatlichen Akontierung und einer detaillierten Jahresabrechnung mit anschließenden Zahlungsausgleich statt. Diese Vorgangsweise wurde nicht nur von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bestätigt, sondern auch vom Finanzamt in Vorgesprächen und im Zuge einer Betriebsprüfung.

Die Jahresvergütungen für 2021 wurden inzwischen mit der Begründung zurückgewiesen, dass durch eine Neuregelung der Verordnung Berechnungen innerhalb einer Firmengruppe keine Berücksichtigung finden können. Wie erwähnt, blieb dies im Vorjahr unbeeinsprucht und selbst im Juni dieses Jahres erhielten wir noch ein Zahlungsaviso für 2021 aber kein Geld.

Hätte der Zoo Fremdfirmen beauftragt, wären die entstandenen Kosten selbstverständlich berücksichtigt worden!

Dazu kam das Thema Kurzarbeit, welche primär dem Personal zugutekam und uns zusätzliche Kosten verursachte. Ganz zu schweigen davon, dass wir über viele Monate in Vorlage treten mussten, da die Erstattungen viel zu spät erfolgten.

Die vergüteten Beträge wurden jedoch als Unterstützung der Firmen gewertet und bei Einreichung anderer Vergütungen mit der Begründung abgezogen, dass keine Doppelbegünstigung stattfinden darf.

Nochmals, dabei handelt es sich um Beträge, wo wir die Arbeit der detaillierten Einreichungen zugunsten unseres Teams und die Vorfinanzierung hatten. Viele Betriebe nahmen Kündigungen mit Wiedereinstellungsgarantien vor und hatten dadurch im Gegensatz zu uns keinerlei Kosten. Dem Staat kostete diese Vorgangsweise allerdings riesige Ausgaben für das Arbeitslosenentgelt.

Unser Team musste zwar ebenfalls geringfügige Kürzungen akzeptieren, bekam aber wesentlich mehr als das Arbeitslosenentgelt ergeben hätte und hatten zusätzlich viel Freizeit!

Das HAUS DES MEERES wird nun diese beiden Themenbereiche mit Hilfe eines renommierten, international tätigen Unternehmens überprüfen lassen. Zu klären ist, ob die geschilderten Vorgangsweisen mit dem österreichischen und dem europäischen Recht in Einklang stehen. Auch die kurzfristige Änderung des seit 1950 bestehenden Epidemiegesetz wird dabei ein Thema sein.  

Als gemeinnützige Gruppe, deren Erlöse mit Ausnahme der Steuern ausschließlich der Erhaltung und dem weiteren Ausbau des HAUS DES MEEERES und allgemein dem Naturschutz zugutekommen, fühlen wir uns unseren Gästen gegenüber verantwortlich, die mit dem Ticketkauf und den Neben-leistungen fast hundertprozentig unsere Einnahmen finanzieren. Gleiches gilt für die Spenderinnen und Spender, deren Geld ausschließlich unserem Zoo helfen soll, den Betrieb trotz aller Hemmnisse weiterzuführen.

Abschließend noch ein (frommer) Wunsch zum Thema Gleichbehandlung. Die Bevorzugung von Galerien und Museen sollte überdacht werden. Seit man uns aus dieser Kategorie herausgenommen und der „Freizeit“ zugeordnet hat, werden wir benachteiligt. Zuletzt durften zum Beispiel Besitzer einer 3G Bestätigung in diese Einrichtungen ungehindert eintreten, während man bei uns zusätzlich zu 2G einen PCR Test (+) verlangte.

Wir hatten zuvor im Haus eine Station für Antigen Tests eingerichtet, damit sich Besucher erforderlichenfalls testen lassen und dann nach einer Wartezeit von 15 Minuten eintreten konnten. Als zuletzt PCR Tests vorgeschrieben wurden, wo das Ergebnis erst nach Stunden oder Tagen vorliegt, hat die mit uns kooperierende Apotheke die Station geschlossen. Die Effizienz war nicht mehr gegeben.

Dass staatliche Kulturbereiche im Gegensatz zu uns nicht nur jährliche Zuwendungen in Millionenhöhe erhalten, sondern sofort in den Genuss von Umsatzersatz und dergleichen kommen und wir nicht, entspricht wohl kaum den Regeln der Gleichbehandlung. Immerhin hatten wir mit 650.000 Gästen jährlich auch eine deutlich dichtere Besucherfrequenz als manche der Genannten.    

Abschließend noch der Hinweis, dass wir diesmal nicht zuletzt aufgrund der geschilderten Erfahrungen unser Personal nicht zur Kurzarbeit angemeldet haben. Das Gastroteam und auch andere Bereiche unseres Hauses haben sich in Absprache mit dem Management bereit erklärt, bei der Weiterführung einiger Bauvorhaben Beiträge zu leisten. Teamwork eben, damit unsere Gäste nach der Wiedereröffnung noch mehr und noch schönere Tiererlebnisse mit nachhause nehmen können! Bis dahin sind wir für weitere private Zuwendungen natürlich sehr dankbar.

Wie schon so oft festgeschrieben bin ich sehr stolz auf das HDM Team, welches inzwischen bereits zu 97% durchgeimpft ist!  

Franz Six

Advent 2021 - erneut ohne Gäste im HAUS DES MEERE
Advent 2021 - erneut ohne Gäste im HAUS DES MEERES? Trübe und unscharfe Aussichten...