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Geschichte
2002

Schlüsselklage

Soeben informierte mich die MA 23, über eine gerichtliche Klage der ARCOTELGRUPPE betreffend Übergabe unseres Haustorschlüssels. Um weitere ProbIeme zu vermeiden, sollten wir sofort einen Schlüssel herausgeben, sonst wäre man gezwungen, noch heute das Schloss auszutauschen.

Das ist ungeheuerlich!

Nicht nur, dass die geplante Zusammenarbeit mit der Arcotelgruppe nie zustande gekommen ist, weil man das eingereichte Projekt nicht verwirklicht hatte, verlangt man nun - vom Eigentümervertreter -  einen Zutritt zum Gebäude aufgrund eines Mietvertrages, der bereits längst wieder zu unseren Gunsten abgeändert  sein müsste - so wie dies bei der Überlassung festgelegt wurde. Natürlich haben wir auch nie einen Groschen von der vereinbarten Abschlagszahlung erhalten.

Ich lehnte also energisch jegliche Maßnahmen im Zusammenhang mit unserem Tor ab und informierte sofort unseren Anwalt. Für den Fall, daß tatsächlich ein Schlosser kommen würde, "versprach" ich, mich nötigenfalls selbst ans Tor zu ketten und die Medien sofort zu informieren.

Aus Gründen der Sicherheit für unsere Besucher und Mitarbeiter, der Gifttierhaltung, der umfangreichen Alarmsysteme etc. kommt eine Schlüsselüberlassung an Dritte ganz sicher nicht infrage.

Außerdem gilt ja als vereinbart, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten bei zeitgerechter Vorinformation der Zutritt in unserem Beisein möglich ist.